Zum Hauptinhalt springen

Kontakt aufnehmen 06404 - 7535 | poststelle3744@schule.hessen.de 

Wichtige Informationen

Beurlaubung (HSchG § 69 (3) und VOGSV § 3 (2)

Eine Beurlaubung „in besonders begründeten Ausnahmefällen“ (Ereignisse, die vorher bekannt sind, z.B. Familienanlässe, religiöse Gründe, Teilnahme an Wettbewerben etc.) ist grundsätzlich rechtzeitig vorher mit schriftlicher Begründung zu beantragen:

Beurlaubung bis zu 2 Tagen bei der Klassenlehrerin.

Beurlaubung bei mehr als 2 Tagen über die Klassenlehrerin bei der Schulleitung.

(Formular s. Downloads oder im Schulsekretariat bzw. über die Klassenlehrkraft)

 

Beurlaubung in Verbindung mit Ferien

Sollte sich der Antrag auf Beurlaubung auf einen Zeitraum direkt vor den Ferien beziehen, ist er spätestens 4 Wochen vor Beginn der Beurlaubung schriftlich bei der Schulleitung zu stellen.

Liegt der beantragte Zeitraum direkt nach den Ferien, so ist die Beurlaubung spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts bei der Schulleitung zu beantragen.

(Formular s. Downloads oder im Schulsekretariat)

 

Elternmitarbeit

Wir erziehen und bilden Ihre Kinder in Zusammenarbeit mit Ihnen. Deshalb freuen wir uns über eine aktive Elternschaft, die neben den Interessen für ihr Kind auch Zeit und Ideen für die Schule als Ganzes hat.

Wir möchten Sie ermutigen, an unserer Schule mitzuarbeiten, z. B. als Klassenelternsprecherin oder Klassenelternsprecher im Schulelternbeirat, als Mitglied der Schulkonferenz oder auch bei Elternabenden und Veranstaltungen der Schule. Zum Wohle der Kinder sollen Eltern und Schule vertrauensvoll und transparent zusammenwirken. Je gelungener die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule ist, desto besser gelingt der Bildungs- und Erziehungsauftrag, das Schulleben im Allgemeinen. Davon profitieren die Kinder in der Schule, in ihrer Einstellung zum Lernen und möglicherweise letztendlich auch Sie in der Familie.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

http://eltern.bildung.hessen.de/eltern/elternbeirat oder http://www.leb-hessen.de/schulgesetz.htm

An dieser Stelle weisen wir auf den Förderverein der Schule hin. Schule und Förderverein arbeiten zusammen, um durch gegenseitige Unterstützung den Schulalltag der Kinder zu bereichern. Bitte beachten Sie weitere Informationen des Freundes- und Förderkreises der Grundschule Langsdorf e. V. (FGL) auf dieser Homepage und unterstützen Sie die wertvolle Arbeit durch eine Mitgliedschaft.

Wir freuen uns über die gute Zusammenarbeit und auch über jede Spende!

 

Elternsprechtage

Im November eines jeden Schuljahres, bieten wir Ihnen Elternsprechtage an. Im Vorfeld erfahren Sie durch die Schule das Procedere zur Terminvergabe.

Bei Gesprächsbedarf können Sie darüber hinaus gern auf uns zukommen.

Auch wir wenden uns an Sie, wenn es die Situation erfordert.

 

Extreme Witterunsverhältnisse - Was tun?

Bei großer Hitze (UaErl, HE vom 12.01.2021)

Abschnitt I UaErl

„An Tagen, an denen durch hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, kann mit folgenden Maßnahmen auf eine besondere Belastungssituation für die Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen eingegangen werden:

  1. Durchführung alternativer Formen des Unterrichts wie Unterricht an anderen Lernorten oder projektbezogener Unterricht anstelle des Regelunterrichts. 

  2. Verzicht auf Hausaufgaben.

  3. Verkürzung der Dauer der Unterrichtsstunden.

  4. Beendigung des Unterrichts nach der fünften Stunde. […]“

     

Abschnitt III UaErl

„Die Entscheidung über die möglichen Maßnahmen nach Abschnitt I trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Abwägung vor allem pädagogischer und gesundheitlicher Gesichtspunkte […] Die Entscheidung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts soll mit den Schulleiterinnen und Schulleitern benachbarter Schulen abgestimmt werden.“

 

Sollte der Unterricht wg. Hitzefrei in der 6. Stunde aus den o. g. Gründen entfallen, werden die Kinder, im Rahmen der verlässlichen Schulzeit, in dieser Zeit keinen regulären Unterricht haben, sondern sich mit alternative Dingen beschäftigen.

Ist Förderunterricht betroffen, werden die Sorgeberechtigten bei Hitzefrei kontaktiert und gefragt, ob das Kind nach Hause kommen kann. Wenn dieses nicht möglich ist, bleiben die Kinder im Rahmen ihrer Stundentafel in der Schule. 

Bei Schnee- und Eisglätte, bei Sturm:

Generell gilt: Sie haben als Erziehungsberechtigte das Recht diese Entscheidung für Ihr Kind zu fällen und das Risiko des Verunfallens zu Fuß oder mit dem Bus selbst einzuschätzen.

Ein solcher Tag gilt nicht als Fehltag! Informieren Sie unbedingt und zeitnah die Schule (vor dem Unterricht) über die Abwesenheit Ihres Kindes

  1. Gegebenenfalls kann es sein, dass die 2. Bushaltestelle in Bettenhausen nicht angefahren werden kann, es wäre deshalb ratsam, Ihr Kind dann an der oberen Haltestelle warten zu lassen. Der Unterricht findet in der Regel wie gewohnt statt.
  2. Auch wenn wetterbedingt kein Unterricht stattfindet, sind Lehr- und Betreuungskräfte vor Ort, so dass Sie Ihren geplanten (Berufs-) Tätigkeiten nachgehen können.

 

Freistellung v. Sport- od. Schwimmunterricht (VOGSV § 3 (3))

Eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht kann nur aus gesundheitlichen Gründen erfolgen (schriftliche Mitteilung der Eltern an die Klassenlehrerin/Sportlehrerin mit Grund der Freistellungsbitte vom aktiven Sportunterricht). Dieses gilt ebenso für die 3. Sportstunde (= Bewegungszeit).

Grundsätzlich besteht jedoch Anwesenheitspflicht während der Unterrichtszeit für das Kind. Auch bei z. B. Verletzung ist die passive Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht oder der Verbleib in der Schule/Ersatzunterricht erforderlich.

Für eine längerfristige Freistellung benötigt die Schule ein ärztliches Attest. Bei mehr als drei aufeinanderfolgenden Fehlzeiten im Sportunterricht bitten wir ebenfalls um Vorlage eines ärztlichen Attests.

 

Fundsachen

Werden Kleidungsstücke, Brotdosen, Trinkflaschen etc. in der Schule vergessen, ist der erste Anlaufpunkt der eigene Klassenraum oder der Garderobenbereich davor. Befindet sich Verlorengegangenes schon längere Zeit in der Schule, ist die Fundkiste im EG des Hauptgebäudes einzusehen.

 

Krankmeldung

Ist Ihr Kind erkrankt, so benachrichtigen Sie die Schule bitte vor Unterrichtsbeginn telefonisch (bitte auch auf AB sprechen) oder per Mail (bitte in CC die Klassenlehrkraft und, wenn betroffen, auch das Betreuungsteam).

Eine schriftliche Entschuldigung mit Begründung (z.B. Krankheit, Arzttermin etc.) ist bei Wiederbesuch der Schule der Klassenlehrerin zu übergeben.

 

Schulunfälle

Für alle Schüler*innen hat der Landkreis Gießen als Schulträger eine Unfall- und Schadensversicherung abgeschlossen. Die Unfallversicherung erstreckt sich auf Unfälle während der unmittelbaren Schulzeit, bei Schulveranstaltungen sowie bei Unfällen auf dem (direkten) Schulweg. Ihr Kind ist nicht versichert, wenn es, während des Schulvormittags oder im Rahmen der Betreuung, ohne Erlaubnis, die Klasse / das Schulgelände verlässt.

 

Schulprogramm

Für unsere Schule besteht ein verbindliches Schulprogramm. Dieses wurde unter Einbezug der schulischen Gremien (Elternbeirat, Gesamtkonferenz, Schulkonferenz) verabschiedet.

Das Schulprogramm beinhaltet zu jeglichen Inhalten unserer Arbeit verbindliche Absprachen, z.B. Bewertungskriterien, Umgang mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Unterrichtsinhalte, Konzepte, die Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen, Projekte, etc.

Unser Schulprogramm ist in einem kontinuierlichen Prozess und wird möglichst zeitnah evaluiert. Es kann auf Anfrage bei der Schulleitung eingesehen werden.

 

Schulweg

Unsere Schulwegepläne finden Sie unter den Downloads.

 

Für Laufkinder:

Bereits im Vorfeld der Einschulung soll der Laufweg zur Schule bekannt und geübt sein. Hierfür tragen Eltern und Sorgeberechtigte die Verantwortung und weisen die Kinder auf besondere Gefahrenpunkte hin. Es gilt der Grundsatz:

Nicht immer ist der kürzeste Weg der sicherste!

Im Rahmen des Sachunterrichts wird das Thema Verkehrserziehung ebenfalls aufgegriffen, jeweils mit unterrichtlichen Schwerpunkten.

Auch tragen die Eltern und Sorgeberechtigten dafür Sorge, dass das Kind rechtzeitig das Haus verlässt und nicht aus Angst vor einem Zuspätkommen zur Unachtsamkeit verleitet wird.

Für Buskinder:

Der Linienbus GI 62 fährt die Grundschule Langsdorf an, die Bushaltestelle befindet sich direkt an der Schule. Die Ankunfts- und Abfahrtzeiten entnehmen Sie bitte dem Busfahrplan im Downloadbereich.

Bei der Busfahrt ist die eigene Sicherheit und auch die der anderen oberstes Gebot. Deshalb müssen alle Mitfahrenden Regeln im Bus beachten. Besonders wichtig ist es, dass der Sitzplatz vor Beginn der Fahrt eingenommen und bis zum Ende des Fahrziels und bis zum Stehen des Busses beibehalten wird. Ranzen und ggf. Turnbeutel werden im Fußraum platziert, so dass sie bei einer Vollbremsung möglichst nicht zu gefährlichen Geschossen werden können.

Unsere Bitte an die Eltern: Besprechen Sie diese Busregeln bereits im Vorfeld der Einschulung mit Ihrem Kind!

Alle Erstklässler erhalten, je nach Verfügbarkeit, im Verlauf des ersten Schuljahres eine kostenlose Unterrichtstunde (Busschule) zum Thema: Verhalten im Bus und an der Bushaltestelle.

Wenn etwas im Bus vergessen wurde, verbleibt es meist für ein bis zwei Tage im Bus, so dass es den Besitzer/die Besitzerin wiederfindet. Hier gibt der/die FahrerIn Auskunft.

Eltern können auch unter www.erletz.de – Fundsachenformular – Verlorengegangenes anmelden.

Die Grundschule Langsdorf ist eine zweizügige Grundschule im Licher Ortsteil Langsdorf.

Grundschule Langsdorf
Schulschwan 9
35423 Lich-Langsdorf